Die Dokumentation der Opfer der NS-Herrschaft
in der Stadt Hameln und im Landkreis Hameln-Pyrmont
 

Einführung zu den Opfergruppen
 

Kapitel 2

Die Opfer unter den Gefangenen des Zuchthauses Hameln

Zur Verantwortung der Justiz

Wie alle Strafanstalten der NS-Zeit sind das Zuchthaus Hameln (und das ihm organisatorisch angegliederte Amtsgerichtsgefängnis) zu den NS-Verfolgungsstätten zu zählen. Im Zuchthaus Hameln saßen zudem mehrheitlich aus politischen und rassischen Gründen verurteilte Männer ein.

Strafanstalten sind Einrichtungen der Justiz. Die Häftlinge befanden sich in der Gewalt der Justiz, nicht der Polizei. Für das Schicksal der hier aufgeführten 815 namentlich bekannten Opfer und der unbekannten Toten trug die Justiz des NS-Staates die Hauptverantwortung. Ebenfalls verantwortlich war sie für die entsetzlichen Bedingungen, unter denen die Häftlinge vor allem zu Kriegsende zu leiden hatten. Die Justiz zeigte sich über die Jahre als willfährige Helferin der Gestapo, indem sie Gefangene nach ihrem Haftende nicht in die Freiheit entließ, sondern der Hamelner Polizei übergab, welche die Unglücklichen im Auftrag der Gestapo in „Schutzhaft“ nahm und in das Gefängnis des Amtsgerichts einsperrte. Dort holte sie die Gestapo ab und brachte sie in der Regel in ein KZ. Andere Haftentlassene wurden direkt am Zuchthaustor von der Gestapo erneut in Haft genommen.
 

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